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   OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15   

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OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15 (https://dejure.org/2016,14584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.02.2016 - 1 C 20/15 (https://dejure.org/2016,14584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 1 C 20/15 (https://dejure.org/2016,14584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 2a, § 91 BauGB § 13a, § 3 Abs. 2
    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Präklusion, Offenlage, Anstoßwirkung, Einwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Dies gilt in gleicher Weise für die von § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB geforderte Angabe zu den verfügbaren Umweltinformationen, wobei Angaben dazu erforderlich sind, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren (BVerwG, Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Voraussetzung für den Eintritt der gesetzlichen Präklusionswirkung ist auch, dass in der Bekanntmachung der Auslegung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden und dieser Hinweis ordnungsgemäß gewesen ist (BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 -, juris Rn. 9; Urt. v. 11. September 2014 a. a. O. Rn. 12).

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Allerdings ist eine Antragsänderung grundsätzlich nicht sachdienlich, wenn der geänderte Antrag unzulässig wäre (BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1980 - 6 C 39.80 -, juris Rn. 13; zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Urt. v. 10 Mai 1979 - 7 C 83.77 -, juris Rn. 18).

    22 2. Sind der geänderte (Haupt-)Antrag und damit auch die Antragsänderung unzulässig, ist über den ursprünglichen Antrag zu entscheiden (BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1980 - 6 C 39.80 -, juris Rn. 13), mit dem die Antragstellerin begehrt hat, den Bebauungsplan Nr. 325 der Antragsgegnerin für unwirksam zu erklären.

  • BVerwG, 29.09.2015 - 4 CN 1.15

    Normenkontrollantrag; Präklusion; Einwendung; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    5 Auf die vom erkennenden Senat zugelassene Revision hat das Bundesverwaltungsgericht das Normenkontrollurteil mit Urteil vom 29. September 2015 - 4 CN 1.15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verpflichtet die Gemeinde, die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen und sie in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung schlagwortartig zu charakterisieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 -, juris Rn. 23; Urt. v. 29. September 2015 - 4 CN 1.15 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verpflichtet die Gemeinde, die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen und sie in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung schlagwortartig zu charakterisieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 -, juris Rn. 23; Urt. v. 29. September 2015 - 4 CN 1.15 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Dies ist von einer Innenentwicklung i. S. v. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB erfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Für den ursprünglichen Antrag ist im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedoch das Rechtsschutzbedürfnis entfallen, weil der Bebauungsplan Nr. 325, der u. a. die bauliche Nutzung ihres Grundstücks regelte, durch den Erlass des "neuen" Bebauungsplans Nr. 400.1 für dieses Grundstück seine rechtlichen Wirkungen verloren hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. August 1990 - 4 C 3.90 -, juris Leitsatz 1).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Voraussetzung für den Eintritt der gesetzlichen Präklusionswirkung ist auch, dass in der Bekanntmachung der Auslegung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden und dieser Hinweis ordnungsgemäß gewesen ist (BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 -, juris Rn. 9; Urt. v. 11. September 2014 a. a. O. Rn. 12).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 24.83

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Nachholung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Als sachdienlich ist in der Regel eine Antragsänderung anzusehen, die der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffs zwischen den Parteien im laufenden Verfahren zu dienen geeignet ist, und zwar auch dann, wenn der geänderte Antrag als unbegründet abgewiesen werden müsste, weil auch durch eine solche Entscheidung der materielle Streitstoff endgültig ausgeräumt wird (so BVerwG, Urt. v. 15. März 1984 - 2 C 24.83 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 10/13

    Bebauungsplan, Normenkontrolle, Präklusion, Vertretung, Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    4 Mit Normenkontrollurteil vom 9. Dezember 2014 - 1 C 10/13 - hat der erkennende Senat den Antrag als unzulässig abgelehnt.
  • BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 83.77

    Geltungsbereich einer Vermahlungsgrenze im MStG

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Allerdings ist eine Antragsänderung grundsätzlich nicht sachdienlich, wenn der geänderte Antrag unzulässig wäre (BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1980 - 6 C 39.80 -, juris Rn. 13; zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Urt. v. 10 Mai 1979 - 7 C 83.77 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 20.10.2016 - 1 A 857/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Bauvorbescheid; zentrenschädliche Wirkung;

    Auf die Frage einer tatsächlichen und rechtlichen Teilbarkeit des Gesamtvorhabens kommt es entgegen der Auffassung der Klägerin hier nicht an, weil sich der Prüfungsumfang auch für das Gericht aus den im Vorbescheidantrag vom 30. Juni 2006 gestellten Fragen (i. S. v. § 75 Satz 1 SächsBO) ergibt.59 2. In der Erweiterung des klägerischen Berufungsantrags durch die im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2016 protokollierten Hilfsanträge (Anträge zu 2 und 3) handelt es sich um eine Klageänderung im Berufungsverfahren (§ 125 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 91 Abs. 1 VwGO), der die Beklagte ausdrücklich widersprochen hat (Niederschrift v. 20. Oktober 2016, S. 2) und die nach den Umständen des Falles in mehrfacher Hinsicht als nicht sachdienlich erscheint (zum Prüfungsmaßstab BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 2013 - 3 b 86/12 -, juris Rn. 8; SächsOVG, NK-Urt. v. 3. Februar 2016 - 1 C 20/15 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • OVG Bremen, 06.07.2016 - 2 D 34/12

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen Bestimmungen einer

    Als sachdienlich ist in der Regel eine Antragsänderung anzusehen, die der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffs zwischen den Parteien im laufenden Verfahren zu dienen geeignet ist, und zwar auch dann, wenn der geänderte Antrag als unbegründet abgewiesen werden müsste, weil auch durch eine solche Entscheidung der materielle Streitstoff endgültig ausgeräumt wird (vgl. z.B. Sächs OVG, Urteil vom 3. Februar 2016 - 1 C 20/15 -, [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - 7 D 86/17

    Überprüfung eines Änderungsbebauungsplans mit Zweckbestimmung "Schule";

    vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 3.2.2016 - 1 C 20/15 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 8.12.2016 - 4 CN 4.16 -, BRS 84 Nr. 36 = BauR 2017, 830.
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